Web Developing - Konzeption, Projektmanagement, Gestaltung und Programmierung
Nachrichten und Infos aus Streifzügen durch das Internet, die Sie interessieren könnten:
10. Mai 2008
Ausgehende Links sind auch wichtig
Häufig ist davon die Rede, wie wichtig Links von anderen Websites sind, die auf die eigene Website verweisen. Eingehende Links (Inbound) sind ein wichtiges Kriterium für die "Linkpopularität" einer Website, die von Google mittels eines komplexen und zum Teil geheimen Algorithmus berechnet wird. Oft wird dabei vergessen, dass auch ausgehende Links (Outbound) eine wichtige Rolle spielen.
Wie bei eingehenden Links sollte aber auch hier auf Qualität geachtet werden. Die verlinkten Seiten sollten zu dem eigenen Thema passen und Sie sollten nicht auf Websites verlinken, die von Google abgestraft worden sind.
Artikel von Stephan Walcher auf seiner Website prometeo.de
10. Mai 2008
Google straft Website bei Missbrauch ab
Google definiert Regeln, an die sich Website-Betreiber halten sollten, wenn sie in der weit verbreiteten Suchmaschine gefunden werden möchten. Vermutet Google einen Verstoß gegen diese Regeln, straft es die Website ab.
Hier zwei Google-Regelverstöße, die zu einer Abstrafung führen können:
Falsches Linkbuilding: Sie verlinken auf eine Website, die bereits von Google abgestraft wurde. Damit befinden Sie sich in "schlechter Nachbarschaft" und die Gefahr ist groß, dass Ihre Website ebenfalls die erreichte Position in den Suchergebnissen verliert.
Kleine Netzwerke: Sie betreiben mehrere Websites unter der gleichen IP-Adresse, die Sie untereinander verlinken. Google vermutet, dass die Webstes einem einzigen Betreiber gehören und dass auf diesem Wege versucht wird, die "Linkpopularität" der Haupt-Website zu erhöhen. Qualität und Anzahl der Links, die auf die eigene Website führen, sind nämlich für Google eines der wichtigsten Kriterien für die Positionierung in den Suchergebnissen. Die Verlinkung sollte allerdings ein "natürliches" Wachstum abbilden und nicht durch übertriebene Optimierungsmethoden erreicht werden.
Mehr Informationen finden Sie in einem Artikel von Internetworld vom 14.4.2008
Einen hilfreichen Artikel zur geschickten Verlinkung von Websites finden Sie auf der Website von akademie.de
03. April 2008
Abmahnungsrecht auf dem Prüfstand
Händler und Gewerbetreibende im Internet laufen Gefahr, bereits bei kleineren, fahrlässigen Rechtsverstößen mit empfindlichen Anwaltshonorarforderungen konfrontiert zu werden.
Nun will die Bundesregierung das Intstrument der Abmahnung überprüfen. Zwar wurden bereits 2004 entschärfende Maßnahmen getroffen (u.a. soll bei der Bemessung des Streitwertes eine Minderung möglich sein, wenn die Belastung durch die Höhe des Streitwertes für die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien nicht tragbar ist.) Von diesen Möglichkeiten wird vor Gericht jedoch noch zu wenig Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung will das Instrument der Abmahnung und sein Praxis weiterhin beobachten und "auf den Prüfstand" stellen.
Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de